Die GAMS-Regel

Die GAMS-Regel

Die GAMS-Regel wurde vom ehemaligen Amtsleiter der Berufsfeuerwehr Graz, Otto Widetschek, 1978 als GAS-Regel aufgestellt und im Laufe der Jahre zur GAMS-Regel erweitert.

Sie ist eine Eselsbrücke für den Einsatzleiter, damit dieser keine wichtigen Erstmaßnahmen im Gefahrguteinsatz vergisst.

Doch was verbirgt sich hinter den 4 Buchstaben?

Das G steht für Gefahr erkennen

Im Feuerwehreinsatz begegnet uns meist mehr als eine Gefahr. Nur weil ein Gefahrstoff im Spiel sein könnte, darf man bei der Erkundung nicht alle anderen Gefahren außer Acht lassen! Die 4A-1C-4E-Regel muss immer Beachtung finden!

Kennzeichnungen verschiedenster Art (z.B. orangene Warntafel auf dem Fahrzeug oder Gefahrensymbole auf dem Behälter), Informationen von anwesenden Personen (z.B. Fahrer des verunglückten LKW), die eigene Wahrnehmung (z.B. auffälliger Geruch) und die vorgefundene Lage (z.B. bewusstlose Person in Container aus Übersee) können auf das Vorhandensein gefährlicher Stoffe und Güter hinweisen.

Das A bedeutet Absperren

In der Anfangsphase wird der Gefahrenbereich 50 m und der Absperrbereich 100 m um die Unfallstelle errichtet.

Die Anpassung der Absperrgrenzen an den Stoff und die bereits ausgetretene Menge muss unbedingt erfolgen, sobald die nötigen Informationen vorliegen!

Ebenso ist es bei größeren Schadenslagen von Vorteil, den Gefahrenbereich in einen Arbeits- und einen Unterstützungsbereich zu unterteilen.

Das M ist die Abkürzung für Menschenrettung durchführen

Diese Einsatzmaßnahme darf nur mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung durchgeführt werden! Diese besteht mindestens aus umluftunabhängigem Atemschutz, Chemikalienschutzhandschuhen und Feuerwehr-Gummistiefeln, solang der gefährliche Stoff unbekannt ist. Ansonsten ist die Eigengefährdung viel zu groß! Sie kann somit sowohl bei unbekannten Gefahrstoffen, als auch bei Gefahrstoffen, die besondere PSA erfordern, leider nicht von jeder Feuerwehr durchgeführt werden.

Die Dekontamination ist Teil der Menschenrettung! Der Rettungsdienst behandelt in der Regel nur dekontaminierte Personen. Zudem dient die Dekontamination bzw. Verhinderung der Kontaminationsverschleppung der Eingrenzung des Schadensbereichs und somit der Minimierung der Gefährdung von Mensch und Umwelt.

Das S heißt Spezialkräfte alarmieren

Alle Maßnahmen, die über die oben genannten Punkte hinausgehen, können in der Regel nur mit spezieller Schutzausrüstung und unter Einsatz geeigneter Einsatzmittel durchgeführt werden.

Fachkundiges Personal und geeignetes Material an der Einsatzstelle ist unerlässlich zur sicheren Abarbeitung eines ABC-Einsatzes!

11 Comments

  1. Hallo Markus,

    ich stimme Dir in Deinen Ausführungen zur GAMS-Regel in vollem Umfang zu. Allerdings erweitere ich das „A“ um den Begriff „Absichern“. Dazu zähle ich dann z.B. den Aufbau des 3-fachen Löschangriffes (Wasser, Schaum, Pulver), der eigentlich auch von jeder Feuerwehr (o.k., fahrzeug- und ortsabhängig) realisiert werden sollte.
    Weiterhin bringe ich in meinen Ausbildungen an, dass sich die GAMS-Regel an JEDE Feuerwehr, egal ob groß oder klein, egal ob mit oder ohne ABC-Ausstattung richtet. Und JEDE Feuerwehr sollte die GAMS-Regel sicher beherrschen und auch anwenden können. Und dazu zählt auch der Brandschutz.
    Grüße,

  2. Markus Held

    Hi Rico,

    die GAMS-Regel beschreibt die Erstmaßnahmen, die JEDE Feuerwehr beherrschen sollte (dazu zählt auch, dass die TSF-Wehr weiß, dass sie ohne Atemschutz eben KEINE Menschenrettung durchführen darf).

    Die Sicherstellung des Brandschutzes zählt für mich nicht zu den Erstmaßnahmen! Ggf. nur die Verhinderung der Brandausbreitung durch Löschen von Umgebungsbränden.

    Der dreifache Brandschutz ist meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Um den Brandschutz gewährleisten zu können, muss EIN geeignetes Löschmittel in geeigneter Menge bereit stehen. Alles andere ist Zeit- und Ressourcenverschwendung. Ebenso werden viele Gefahrstoffe bei einer Verbrennung in ungefährlichere Produkte umgesetzt, so dass abbrennen lassen die beste Einsatzstrategie sein kann.
    Um das geeignete Löschmittel und die Einsatzstrategie festlegen zu können, benötige ich Stoffinformationen.
    Die Erstmaßnahmen heißen jedoch Erstmaßnahmen, weil sie immer ohne Informationen über den Stoff durchgeführt werden können und müssen.
    Bei einem brennenden LKW, der Natriumdithionit (UN 1384) geladen hat, kann das falsche Löschmittel z.B. fatale Folgen für die Einsatzkräfte haben. Bis der Brandschutz steht, schützt mich der ausreichende Abstand.

    schöne Grüße

  3. @Markus:
    Zum Thema A im GAMS ist das Land Rheinland-Pfalz auch der Meinung von Rico:
    http://www.lfks-rlp.de/new07/downloads/fwdv/Gefahrstoffkonzept_April05a.pdf
    Wobei ich nach FwDV 500 ausbilde.

    Die Sicherstellung des dreifachen Brandschutzes gehört aber für mich auch dazu. Einsetzen ist immer eine stoffspezifische Frage, richtig, aber sicher auch der eingesetzte Löschwassermenge im Verhältnis zum Brandgut.
    Und wenn man eine dreifach Löschangriff nach diesen Schweizer Vorgaben:
    http://www.fwhf.ch/reglemente/grundschule/dreifacherbrandschutz.pdf
    durchführen möchte, macht das schon Sinn. Und da meist brennbare Flüssigkeiten transportiert werden passen die Vorbereitungen schon in viele Lage.
    Wovon man sich aber gedanklich trennen sollte und muss sind die notwendigen Mengen. Ein paar Pulverlöscher und eine paar Kanister Schaummittel sind da sicher nicht ausreichend.

  4. Hallo Markus,
    ich habe ja auch nicht behauptet, dass die Feuerwehr dann z.B. Wasser einsetzen soll. Aber wenn der Gefahrgutzug anrückt und es steht zumindest der vorbereitete Löschangriff schon, dann bin ich dafür sehr dankbar, weil mir dafür dann erstmal die Manpower fehlt und der Gefahrgutzug andere Aufgaben hat. Und in deinem Beispiel mit UN 1384 lehre ich den Leuten immer, dass sie bitte die Kennzeichnung der Leitstelle mitteilen, denn diese hat entsprechende Software und kann dann die (zusätzlichen/speziellen) Gefahren schon per Funk mitteilen.
    Und über die Löschmittel zu streiten/diskutieren bringt auch nicht viel, denn bei uns hier hat z.B. keine Feuerwehr alkoholbeständiges Schaummittel oder Metallbrandpulver 😉
    Und Wasser brauch ich im Regelfall für die Dekon auch…

    Grüße in die Oberpfalz,

  5. Markus Held

    Mir ist bekannt, dass das A unter anderem in RLP nicht mehr nur für Absperren steht. Dies entspricht jedoch weder der FWDV 500 noch dem Erfinder der GAMS-Regel 😉

    Zwischen Wasserversorgung errichten (dies ist eine Standardmaßnahme, die immer erfolgt; in der Regel während die Spezialkräfte auf der Anfahrt sind) und Brandschutz sicherstellen besteht ein sehr großer Unterschied!

    Sicherstellung des Brandschutzes bedeutet eben geeignete Löschmittel in ausreichender Menge bereitstellen. Und das ist vielerorts ohne Unterstützung weiterer Einheiten nicht möglich. Bei vielen ist leider im Kopf verankert, dass es ausreicht, wenn die 3 Standard-Löschmittel dastehen, egal in welcher Menge. Und diese Denkweise halte ich für äußerst gefährlich, weshalb ich die Standardfloskel des 3-fachen Brandschutzes in der Gefahrgutausbildung weglasse.

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